Verhandlungsorte des obersten Sowjetischen Militärtribunals in der SBZ/DDR SMT Nr. 48240 mit den 1950-1953 verhängten und später in Moskau vollstreckten Todesurteilen: Berlin-Lichtenberg (87), Chemnitz (Sondergericht SAG Wismut, 26), Dresden (52), Halle/Saale (43), Potsdam (117), Schwerin (73) Weimar (46). Für 452 Fälle konnte der Verurteilungsort bisher nicht ermittelt werden.

Zum Jahreswechsel 1949/1950 übertrug die Sowjetische Militäradministration neben der Rechtsprechung auch den Strafvollzug auf die Verwaltung der DDR. Dennoch unterhielt die Besatzungsmacht ein paralleles Rechtssystem, das entgegen Artikel 10 der DDR-Verfassung auch deutsche Zivilisten verurteilte. Die bereits seit 1945 in der SBZ tätigen Sowjetischen Militärtribunale (SMT), die eigentlich für sowjetische Soldaten zuständig waren, verhängten noch bis 1955 willkürliche und unverhältnismäßig hohe Strafen gegen Deutsche.

Die SMT-Richter fällten ihre Urteile in den zentralen MGB-Haftanstalten. Die Anklagen wurden von den MGB-Ermittlungsführern vorbereitet, von der Militärstaatsanwaltschaft bestätigt und schließlich ohne rechtsstaatliches Verfahren von den Militärrichtern als Urteil verkündet.

Zwischen 1945 und 1955 fällten die SMT Urteile gegen rund 40.000 deutsche Zivilisten. Fast 3.000 von ihnen wurden zum Tode verurteilt, davon allein über 1.000 in den Jahren 1950 bis 1953. Die meisten Todesurteile wurden bis 1947 in der SBZ vollstreckt. Von 1947 bis 1949 war die Todesstrafe ausgesetzt, nach ihrer Wiedereinführung wurden die Verurteilten in Moskau hingerichtet.

Standort des SMT Nr. 48240 und des MGB-Gefängnisses in Berlin-Lichtenberg (blau), erster Dienstsitz des MfS in Berlin-Lichtenberg (rot). Bis zu seiner Auflösung 1990 hatte der ostdeutsche Geheimdienst das gesamte Gelände übernommen und ausgebaut (hellrot).

Amtsgerichtsgefängnis Berlin-Lichtenberg. Von 1945-1952 wurde es vom NKWD/MGB und von 1952/53 bis 1989 vom MfS als Untersuchungshaftanstalt genutzt. Seit 1994 ist dort ein Frauengefängnis untergebracht, 2005.

Bestätigung über die Verlegung von Karl Hartwert Haedicke am 28. Juli 1951 vom MGB-Gefängnis Dresden nach Berlin-Lichtenberg, Dresden, 1. August 1951.