Wer als „Feind“ zu definieren war, unterlag in einem totalitären System wie der DDR der Definitionsmacht der SED-Führung und ihrer Sicherheitsorgane. Konstruierte Feindbilder, vage ideologische Vorgaben sowie „Gummiparagraphen“ im Strafrecht ermöglichten es dem MGB mit Unterstützung des MfS, vermeintliche oder tatsächliche Kritiker des SED-Regimes willkürlich zu verfolgen.

Mit dem auf dem sowjetischen Strafrecht basierenden Generalvorwurf der „Spionage“ konnten Kritiker der schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen ebenso verfolgt werden wie Agenten westlicher Geheimdienste. Dabei kam es nicht auf die objektiv festgestellte Schuld des Einzelnen an, bereits eine willkürliche Behauptung konnte für die Betroffenen das Todesurteil bedeuten.

Dabei ermittelten die kommunistischen Geheimdienste auch gegen Menschen, die bereits von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Doch schützte sie dieses Schicksal nicht vor der erneuten Repression. Unter den vermeintlichen „Spionen“ befanden sich aber auch Personen mit NS-Vergangenheit, was bei ihrer Verurteilung jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielte.

Walter Linse in MGB-Haft, ca. 1952/53.

Sitz des SMT Thüringen und Gefängnis in Weimar, Carl-von-Ossietzky-Straße, 2005.
Güterbahnhof von Riesa. Über die hier stattgefundenen Truppentransporte und die Stahlproduktion in Riesa soll eine Gruppe um den Stahlwerker Horst Mucke Berichte an die KgU in West-Berlin geliefert haben. Mucke wurde gemeinsam mit drei Freunden am 31. Mai 1951 in Berlin-Lichtenberg zum Tode verurteilt und am 6. August 1951 in Moskau erschossen.
Sitz des SMT Thüringen und Gefängnis in Weimar, Carl-von-Ossietzky-Straße, 2005.
Sitz des SMT Thüringen und Gefängnis in Weimar, Carl-von-Ossietzky-Straße, 2005.
Kapitel 2

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